sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

76 Prozent der 3,4 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen oder Pflegediensten versorgt. Oft unter sehr belastenden Umständen. Auch an Hilfen der Pflegekassen zu kommen, ist alles andere als einfach. Das will der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ändern und den in der ambulanten Pflege existierenden "Leistungsdschungel" lichten. Pflegebedürftige finden zwar auf dem Markt längst eine Vielzahl nützlicher Helfer für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Doch die digitalen Helfer werden nach Angaben von Verbraucherschützern so gut wie nie von den Pflegekassen bezahlt. Sie fordern neue Gesetze.

Esther Klees, Professorin für Soziale Arbeit, gilt als führende Expertin auf einem bislang öffentlich wenig beachteten Gebiet des sexuellen Missbrauchs: Übergriffe unter Geschwistern. Im Interview spricht sie über Lücken in der Forschung, Tabus und Scham der Eltern sowie über den Hang zum Bagatellisieren dieser Übergriffe durch pädagogisches Fachpersonal.

Die Zahlen sind eindeutig: Immer mehr Senioren sind im Internet unterwegs, chatten, machen Spiele, sehen Filme oder senden E-Mails. Doch eine Gruppe von ihnen ist von all diesen Möglichkeiten oft abgeschnitten - die Heimbewohner. Denn die allermeisten Pflegeeinrichtungen bieten kein WLAN an. Experten sagen, es dürfe nicht sein, dass für Heimbewohner die Tür zur Onlinewelt geschlossen bleibe.

Braucht es vor einem Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen die Zustimmung der Eltern? Nein, unter bestimmten Bedingungen nicht, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Erlaubt ist der Eingriff im Einzelfall aber nur dann, wenn minderjährige Schwangere die Tragweite ihres Handelns wirklich erfassen können. Ärzte bewegen sich hier auf strafrechtlich dünnem Eis.

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Hier geht es zur Gesamtausgabe von epd sozial 07/2020.

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Dirk Baas