sozial-Thema

Ambulante Pflege

"Flächendeckende höhere Vergütungen sucht man vergebens"




Patientin eines ambulanten Pflegedienstes in Bielefeld
epd-bild/Werner Krüper
Die ambulanten Dienste in der Pflege schlagen Alarm: Ihre Arbeit sei bedroht, weil die Kassen ihre Leistungen nicht ausreichend refinanzierten. Proteste dagegen kommen nicht nur aus Niedersachsen. Eigentlich sollte es diese Finanzprobleme gar nicht geben. Doch ein neues Bundesgesetz greift offenbar noch nicht.

Am 9. November 2018 erschien die Welt der ambulanten Krankenpflege in Deutschland erstmals seit langem in rosigem Licht: Der Bundestag hatte das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) beschlossen. Es sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen die von den Trägern bezahlten Tariflöhne in voller Höhe erstatten. Ein Meilenstein, schwärmten die Fachverbände. Jetzt aber schrillen die Alarmglocken in Niedersachsen. Diakonie und Arbeiterwohlfahrt drohen mit dem Aus ihrer ambulanten Pflegeangebote. Grund: Die Refinanzierung seitens der Kassen sei "völlig realitätsfern". Was läuft da schief?

Das seit Januar geltende Gesetz soll gegen den Pflegenotstand wirken, indem es die Personalausstattung in Heimen und Kliniken verbessert - was dringend nötig ist. "Es tut sich was in der Pflege - mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patienten weiter verbessern", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im August vergangenen Jahres.

Anfänglicher Optimismus ist verflogen

Die beiden christlichen Pflegeverbände zeigten sich optimistisch, dass ihre ambulanten Dienste finanziell künftig besser über die Runden kommen würden. Bodo de Vries, der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), sprach von einem "wichtigen Tag für die ambulante häusliche Krankenpflege". Jetzt werde die tarifliche Entlohnung endlich refinanziert. Die Kassen dürften aber im Gegenzug nicht an anderen Kosten rumschrauben.

Dass die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis nicht wirklich gelingt, zeigt der Fall Niedersachsen. Dort gibt es lediglich 15 Prozent ambulante Pflegedienste, die mit einem Tarifvertrag für ihre Beschäftigten arbeiten und folglich höhere Kosten haben als ihre Konkurrenz. Dazu zählten die Unternehmen des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen (DDN) und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) - und genau die schlagen jetzt Alarm.

Denn sie erreichten keine Einigung über ihre Vergütungen auf dem regulären Verhandlungsweg: Nun müssen die Schlichter eine Regelung finden. Ein erster Termin hat bereits stattgefunden, aber sowohl der DDN als auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) wollten sich gegenüber dem epd über den Stand der Verhandlungen mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht äußern. Anfang April solle es weitere Gespräche geben, hieß es.

Niedersachsen ist bei Vergütungen Schlusslicht

Dass Niedersachsen bundesweit in den Fokus gerät, überrascht nicht: "Die Vergütungen sind hier die geringsten in der gesamten Republik", teilte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) auf Anfrage mit.

Wie niedrig die Refinanzierung im Vergleich der Bundesländer ausfällt, bleibt aber unklar. "Die Vergütungsvereinbarungen lassen sich nicht einfach vergleichen", heißt es. Das Verfahren sei äußerst schwierig zu verstehen: "Es kommt auf die Leistungskomplexe und die damit verbundenen Punktzahlen, die gegebenenfalls existierenden Stundenvergütungen und entscheidend auf die Punktwerte an. Daneben ist die Höhe der refinanzierten Wegekosten von Bedeutung."

All das muss in Hunderten von Gesprächsrunden zwischen Kranken- und Pflegekassen und Verbänden, zum Teil auch nur mit einzelnen Trägern, in jedem Bundesland und jeweils für private und freigemeinnützige Anbieter separat verhandelt werden - bis hin zur Schlichtung. Die AOK nennt das Verfahren "sehr komplex" und betont, dass einzelne Vergleiche der Refinanzierung von bestimmten Pflegeleistungen zwischen den Bundesländern vor diesem Hintergrund nicht möglich seien.

VDAB attackiert Krankenkassen

Laut dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) verhindern die Krankenkassen in Niedersachsen eine positive Entwicklung der Vergütungen. "Mit der Errichtung bürokratischer Hürden wird es den ambulanten Pflegediensten nahezu unmöglich gemacht, ihr Pflegepersonal besser zu entlohnen", sagte Petra Schülke, die Stellvertretende Bundesvorsitzende.

Zwar dürften dank des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes die Kassen die Refinanzierung von Lohnsteigerungen nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen. "Flächendeckende Vergütungssteigerungen sucht man aber vergebens", rügte Schülke. Höhere Vergütungen könnten nicht durchgesetzt werden, weil die Krankenkassen immer neue bürokratische Hürden errichteten. "Die Aufforderung, Lohnjournale und einzelne Gehaltsabrechnungen offenzulegen, widerspricht jeglichem Recht auf den Schutz persönlicher Daten."

"Gesetz nicht zu Ende gedacht"

Die Verbandschefin wirft der Bundesregierung vor, ihr Gesetz nicht bis zu Ende gedacht zu haben: "Nach dem Vorbild der Finanzierung von Pflegepersonal in Krankenhäusern hätte im PpSG auch die Refinanzierung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen ohne Nachweise und Prüfung der Wirtschaftlichkeit für die ambulante Pflege eingeführt werden müssen."

Der Verband der Ersatzkassen in Niedersachsen (vdek) wies die Kritik der Wohlfahrtsverbände umgehend zurück. Er warf Diakonie und AWO vor, "mit den Ängsten der Menschen zu spielen, um eigene finanzielle Interessen durchzusetzen". Allein zwischen 2013 und 2018 seien ihre Zuweisungen laut vdek um 14,3 Prozent gestiegen. Dabei sei die Tarifentwicklung ausdrücklich berücksichtigt worden.

Das lässt der VDAB jedoch nicht gelten: Er verweist auf die kumulierten Personalkosten der Arbeitgeber inklusive einem Arbeitgeberanteil von 25 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge. Vergleiche man diese Daten mit der Entwicklung der Vergütungen in der häuslichen Pflege, dann ergebe sich folgendes Bild: Die Personalkosten stiegen von 2004 bis 2015 um 34,07 Prozent, die Vergütungen um 16,16 Prozent. Die Differenz beträgt 17,91 Prozent.

Forscher bestätigt knappe Kalkulationen

Klaus Wingenfeld, Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld, bestätigt, dass die Vergütungen für die ambulante Pflege im Bereich der Pflegeversicherung "in manchen Bundesländern sehr knapp kalkuliert sind". In manchen Bundesländern zeigten die Kostenträger wenig Kompromissbereitschaft in Vergütungsfragen. "Auch bei den Wegekosten gibt es oft knappe Kalkulationen", betonte der Forscher.

Er verwies aber auch auf sehr unterschiedliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen der verschiedenen Pflegeanbieter. Manche hätten aufgrund ihrer Mitarbeiterstruktur und der für sie geltenden tariflichen Regelungen ernstzunehmende finanzielle Schwierigkeiten - mehr als andere. "Dazu gehören auch Dienste der Diakonie und Arbeiterwohlfahrt." Viele ältere Mitarbeiter bedeuteten zudem auch hohe Gehälter.

Dazu komme für manche Träger die Auswirkung der Fachkraftquote, die, wenn sie hoch ist, eben auch hohe Personalkosten nach sich ziehe. "Diese Ausgaben sind oft nur dann zu refinanzieren, wenn genügend 'Aufträge' aus dem Bereich der Krankenversicherung vorhanden sind."

Diakonie: Dienste sind längst am Limit

Christian Heine-Göttelmann, Theologischer Vorstand der Diakonie RWL, sagte dem epd, auch in Nordrhein-Westfalen arbeite die ambulante Pflege längst am Limit. Das habe eine Umfrage der Wohlfahrtspflege im Herbst 2018 bei ihren Verbänden und Diensten ergeben. "Im Durchschnitt mussten von jedem Dienst 10,5 Absagen pro Monat ausgesprochen werden", sagte der Theologe. Das seien insgesamt etwa 9.000 Absagen monatlich gegenüber Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.

Um die ambulante Pflege zu stärken, müsse der Gesetzgeber weiter Druck machen, forderte Heine-Göttelmann: "Überall müssen vergleichbare, gute Entgelte gezahlt werden. Die ambulante Pflege muss durch Pflegekassen und Krankenkassen besser finanziert werden."

Dirk Baas


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Verband: Sind von der Lohnentwicklung abgehängt

Die Entwicklung der Löhne und Gehälter für Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten in Niedersachsen ist nach Angaben des Verbandes Deutscher Alten-und Behindertenhilfe (VDAB) seit Jahren von der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland abgekoppelt. "Ursache dafür ist die unzureichende Entwicklung der Vergütungen für die Pflegedienste", heißt es beim Dachverband. Der vertritt die Interessen der privaten Unternehmen in der Pflege.

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Die Branche in Zahlen

Die Zahl der ambulanten Pflegedienste in Deutschland betrug 2015 laut dem aktuellen Barmer Pflegereport rund 13.300. Davon waren knapp 8.700 Anbieter (65,1 Prozent) in privater Hand. Etwa 4.500 (33,5 Prozent) Dienste waren in freigemeinnütziger und 192 (1,4 Prozent) in öffentlicher Trägerschaft. 2015 waren insgesamt rund 355.600 Menschen in der ambulanten Pflege beschäftigt.

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